ADFC Fahrradklima-Test braucht noch mehr Stimmen aus Brandenburg

24 Brandenburger Orte bereits in der Wertung. Königs Wusterhausen, Birkenwerder und Eisenhüttenstadt fehlen noch. Der ADFC Fahrradklima-Test, deutschlands größte Umfrage zum Radverkehr, läuft noch bis Ende November 2022.

Wie zufrieden sind Radfahrerinnen und Radfahrer in Brandenburg? Noch bis Ende November können alle Menschen beim ADFC Fahrradklima-Test teilnehmen und bewerten, wie gut das Radfahren in ihren Orten funktioniert. Seit Start der deutschlandweiten Umfrage am 1. September 2022 haben in Brandenburg bereits 4.627 Menschen abgestimmt, 24  Brandenburger Orte haben bereits ausreichend Stimmen erreicht. 2020 haben es am Ende 41 Kommunen in die Wertung geschafft. Um den Teilnahmerekord zu knacken, muss also noch in mehr als in 17 Kommunen die Mindestteilnehmeranzahl von 50 Personen erreicht werden. In vielen Kommunen, so wie Königs Wusterhausen, Birkenwerder oder Eisenhüttenstadt, fehlen nur noch wenige Stimmen. Die Umfrage läuft bis Ende November auf www.fahrradklima-test.adfc.de.

Dazu Stefan Overkamp, Landesvorsitzender des ADFC Brandenburg

„Ich möchte alle Menschen, die in Brandenburg Radfahren oder Radfahren wollen, motivieren, noch schnell beim ADFC Fahrradklima-Test mitzumachen! Der ADFC-Fahrradklimatest ist die einzige bundesweite Umfrage, die die Zustände vor Ort vergleichbar abfragt, und die ultimative Chance, den Verantwortlichen in Verwaltung und Politik Rückmeldung zu geben, wo es klemmt. Als Flächenland mit vielen kleinen Ortschaften im ländlichen Raum brauchen wir vor allem eine Rückmeldung aus der Kategorie unter 20.000 Einwohnern, denn in den Dörfern und kleinen Ortschaften fehlt oft eine gute, sichere Infrastruktur.“

Zwischenstand 3.11.2022 und Vergleich zu 2022

ADFC Fahrradklima-Test

3.11.2022

Zwischenstand

Vergleich

2022-2020

2020

Teilnehmende insg.

4627

-1.825

6.452

Orte in der Wertung

24

-17

41

Orte in Brandenburg, die bereits die Mindestteilnehmeranzahl erreicht haben:

Kreis

Ort

TN-Zahl

Brandenburg an der Havel

Brandenburg/ Havel

128

Cottbus, Stadt

Cottbus/Chóśebuz

388

Frankfurt (Oder), Stadt

Frankfurt/ Oder

84

Potsdam, Stadt

Potsdam

861

Barnim

Bernau bei Berlin

63

Barnim

Eberswalde

179

Barnim

Panketal

55

Dahme-Spreewald

Mittenwalde

64

Havelland

Falkensee

189

Havelland

Rathenow

57

Märkisch-Oderland

Strausberg

102

Oberhavel

Hennigsdorf

55

Oberhavel

Hohen Neuendorf

92

Oberhavel

Oranienburg

98

Ostprignitz-Ruppin

Neuruppin

59

Potsdam-Mittelmark

Michendorf

96

Potsdam-Mittelmark

Teltow

101

Potsdam-Mittelmark

Werder (Havel)

63

Prignitz

Wittenberge

71

Teltow-Fläming

Blankenfelde-Mahlow

59

Teltow-Fläming

Luckenwalde

67

Teltow-Fläming

Ludwigsfelde

99

Uckermark

Schwedt/Oder

52

Uckermark

Templin

93

Orte in Brandenburg, die noch sehr gute Chancen haben, in die Wertung zu kommen:

Kreis

Ort

TN-Zahl

mind. noch fehlende TN

Barnim

Ahrensfelde

29

21

Dahme-Spreewald

Eichwalde

14

36

Dahme-Spreewald

Königs Wusterhausen

41

9

Dahme-Spreewald

Lübben / Lubin

14

36

Dahme-Spreewald

Schulzendorf

20

30

Dahme-Spreewald

Wildau

23

27

Dahme-Spreewald

Zeuthen

43

7

Havelland

Brieselang

30

20

Märkisch-Oderland

Hoppegarten

10

40

Märkisch-Oderland

Müncheberg

11

39

Oberhavel

Birkenwerder

34

16

Oberhavel

Glienicke/Nordbahn

18

32

Oberhavel

Velten

15

35

Oberspreewald-Lausitz

Senftenberg/Zły Komorow

35

15

Oder-Spree

Eisenhüttenstadt

44

6

Oder-Spree

Erkner

27

23

Oder-Spree

Fürstenwalde/Spree

12

38

Oder-Spree

Schöneiche bei Berlin

37

13

Potsdam-Mittelmark

Bad Belzig

30

20

Potsdam-Mittelmark

Kleinmachnow

47

3

Potsdam-Mittelmark

Schwielowsee

27

23

Potsdam-Mittelmark

Stahnsdorf

46

4

Prignitz

Bad Wilsnack

22

28

Prignitz

Perleberg

23

27

Teltow-Fläming

Zossen

17

33

Mindestteilnahmezahlen nach Ortsgröße

Grundsätzlich gilt: Je mehr Menschen am ADFC-Fahrradklima-Test teilnehmen, desto aussagekräftiger wird er. Die Mindestanzahl der Teilnahmen orientiert sich an der Größe des Ortes. Für Großstädte über 200.000 Einwohner müssen mindestens 100 Teilnahmen vorliegen, um in die Wertung zu kommen. Bei Großstädten zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern müssen es mindestens 75 sein. Kleinere Städte und Gemeinden bis 100.000 Einwohner brauchen mindestens 50 Teilnahmen.

Zufriedenheits-Index der Radfahrenden

2020 nahmen knapp 230.000 Radfahrerinnen und Radfahrer am ADFC-Fahrradklima-Test teil und bewerteten über 1.000 Städte und Gemeinden. Die Umfrage besteht aus 27 gleichbleibenden Fragen sowie fünf Zusatzfragen, die besonders auf die Bedürfnisse von kleineren Orten im ländlichen Raum abzielen. Dabei geht es darum, ob zentrale Ziele wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Arbeitsstätten mit dem Fahrrad gut erreichbar sind, wie sicher sich die Wege in die Nachbarorte anfühlen, ob Fahrradparkplätze an Bahnhöfen vorhanden sind und ob Kinder und Jugendliche eigenständig mobil sein können.

Hinweise für Redaktionen

Diese Pressemitteilung und Themenfotos finden Sie im Pressebereich des ADFC Brandenburg.

Ob Ihr Ort es schon in die Wertung des ADFC-Fahrradklima-Tests geschafft hat, erfahren Sie in unserem wöchentlich aktualisierten Zwischenstand. Wenn Sie für die Teilnahme werben wollen, nutzen Sie gern unsere Text- und Bildvorlagen. Die Ergebnisse des letzten ADFC-Fahrradklima-Tests gibt es auf unseren Projektseiten. Die aktuelle Umfrage auf www.fahrradklima-test.adfc.de.

Über den ADFC Brandenburg

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Der ADFC Brandenburg hat landesweit 3.600 Mitglieder und setzt sich für die Verkehrswende mit dem Fahrrad in Brandenburg ein. Vor Ort engagieren sich hunderte Mitglieder in 23 Orts- und Regionalgruppen des ADFC für die Verbesserung des Fahrradklimas. Mehr Informationen über den Landesverband finden Sie auf der Website.

Auch auf Facebook, Instagram und Twitter

Neuigkeiten zum Fahrradklima-Test postet der ADFC unter dem Hashtag #fkt22. Radbegeisterte werden gebeten, die Informationen weiter zu verbreiten.

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https://birkenwerder.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fahrradklima-test-braucht-noch-mehr-stimmen-aus-brandenburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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