ADFC-Sharepic Klimastreik 25.09.2020

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ADFC unterstützt Globalen Klimastreik von FFF: Radwegenetze bauen - jetzt!

ADFC unterstützt Globalen Klimastreik von FFF / Radverkehr verdreifachen passiert nicht von selbst – Radwege bauen, jetzt!

Der Fahrradclub ADFC unterstützt in vielen Städten den Globalen Klimastreik von Fridays for Future am 25. September 2020. Der weltgrößte Interessensverband der Radfahrerinnen und Radfahrer appelliert damit an Kommunen im ganzen Land, schnellstens zusammenhängende Radwegenetze einzurichten – und dafür die bereitstehenden Fördermillionen aus dem Klimapaket zu verplanen.   

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Vor einem Jahr haben wir mit bundesweiten Demos an die Bundesregierung appelliert, den Radverkehr als Problemlöser im Verkehrssektor endlich ernst zu nehmen und ausreichend Mittel für den dringend notwendigen Radwegebau zur Verfügung zu stellen. Das Geld ist jetzt da – aber in den Kommunen geht es trotzdem nicht voran! Im Gegenteil: Städten wie Berlin, die in Schnellbauweise dringend benötigte Radwege anlegen, werden mit juristischen Hackentricks auch noch Steine in den Weg gelegt! Wir brauchen keine Lippenbekenntnisse mehr – wir brauchen gute Radwege!“   

ADFC-Demos für #MehrPlatzFürsRad in vielen Städten

Schon 2019 hatte der Fahrradclub die Demos von Fridays for Future vielerorts unterstützt – und die kräftige Förderung des Radverkehrs als wichtige Stellschraube für die Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor gefordert. Diese Forderung wurde von der Bundesregierung eingelöst, allerdings hapert es noch am der konkreten Umsetzung in Stadt und Land. Der Radwegebau – und die dafür notwendige Umgestaltung des Straßenraumes – kommt nicht voran. Deshalb ist der ADFC unter anderem in Berlin, Hamburg, München, Leipzig, Regensburg, Heilbronn, Kleve, Osterholz und Tutzing mit Popup-Radwegen und #MehrPlatzFürsRad-Bannern bei den FFF-Demos dabei.    

900 Millionen Euro für Qualitätsradwegenetze stehen bereit

Das Klimapaket der Bundesregierung enthält umfassende Maßnahmen, um die „bei Weitem noch nicht ausgeschöpften Potenziale des Radverkehrs“ zu heben. Dafür verdreifacht der Bund die Mittel für den Radverkehr bis 2023 auf 1,45 Milliarden Euro und bis 2030 auf 2,4 Milliarden Euro. Mit dem Klimapaket hat der Bund sich verpflichtet, gemeinsam mit Ländern und Kommunen „Radverkehrsnetze“ zu realisieren, auf denen sich „jeder Verkehrsteilnehmer“ sicher fühlt und „jeder Weg mit dem Fahrrad zurücklegbar“ sein wird.

Breite politische Bündnisse – statt Lagerdenken

Laut Klimapaket sollen „flächendeckende Radwegenetze“ geschaffen werden, indem normale Straßen zu „Fahrradstraßen“ ausgebaut, „Fahrstreifen in geschützte Radfahrstreifen umgewandelt“, „Knotenpunkte sicher umgestaltet“ und „moderne Fahrradparkhäuser“ gebaut werden. Außerdem soll der Radverkehr nach Möglichkeit durch „grüne Wellen“ beschleunigt werden. Um die unterlegten Klimaziele zu erreichen, müsste der Radverkehr von derzeit 11 auf mindestens 25 Prozent Anteil am Gesamtverkehr gesteigert werden. Für die Planung und Umsetzung von Radwegenetzen in hoher Qualität sind nun die Länder und Kommunen gefragt. Peters: „Die Menschen wollen Radfahren, das hat der Fahrradboom der letzten Monate eindrücklich gezeigt. Es wird höchste Zeit, dass auch die Kommunen breite politische Bündnisse für mehr Radverkehr bilden! Die Entlastung der Städte von zu viel Autoverkehr und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gehen alle an – das hat nichts mit Ideologie zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand!“

Hinweise für Redaktionen: ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters nimmt an der FFF-Demo in Bonn teil. Die ADFC-Pressestelle vermittelt gern Interviews.Themenfotos, Sharepics und ältere Pressemitteilungen finden Sie im Pressebereich des ADFC. Tipps für Kommunen zur schnellen Umsetzung von Qualitätsradwegenetzen hat der ADFC in einem Themendossier auf www.adfc.de/kommunen zusammengestellt.  

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit rund 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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https://birkenwerder.adfc.de/pressemitteilung/adfc-unterstuetzt-globalen-klimastreik-von-fff-radwegenetze-bauen-jetzt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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