ADFC Kidical Mass | 24.September 2022

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Kidical Mass: Petitionsübergabe mit Zehntausenden auf Rädern

Pressemitteilung Kidical Mass Aktionsbündnis

 

„Straßen sind für alle da“ / Kidical Mass-Fahrraddemos in über 200 Städten / Zehntausende fordern mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr

Zehntausende Kinder, Jugendliche, Familien und Freund*innen machten sich am Wochenende bei der weltweiten Kidical Mass für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr stark. In über 200 kleinen und großen Städten forderten die Menschen eine kinderfreundliche Verkehrspolitik. Im Rahmen der Kidical Mass Demonstration wurden über 84.000 Unterschriften der Petition „Uns gehört die Straße! Wir fordern ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht“ an verkehrspolitische Entscheidungsträger*innen übergeben.

„Straßen sind für alle da“, betonte Anouk, 9 Jahre, aus Köln bei der Übergabe der Petition an NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer.  „Wir wollen, dass Städte für Kinder, und nicht nur für Autos da sind.“ ergänzte Krischer. Allein in Köln waren mehr als 2000 Menschen auf den Rädern.

Kidical Mass-Organisatorin Simone Kraus: „Die große Zahl der Teilnehmenden macht überdeutlich, wie dringend sich viele Menschen mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende wünschen. Jetzt ist es an den Politiker*innen, diese Forderungen in die Tat umzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag steht. Wir brauchen endlich ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht.“

Das künftige Verkehrsrecht muss die Sicherheit von Kindern in den Mittelpunkt stellen, so die Forderung des Kidical Mass Bündnisses. Dazu gehört, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einzuführen sowie den unkomplizierten Bau geschützter oder baulich getrennter Radwege an Hauptverkehrsstraßen zu ermöglichen. Die Sicherheit von Kindern und der Klimaschutz müssen in dem reformierten Straßenverkehrsrecht Vorrang vor dem Autoverkehr bekommen.

Das Kidical Mass Bündnis hatte für das Wochenende des 24. und 25. September zu bundesweiten Fahrraddemos aufgerufen. In vielen Orten standen Bürgermeister*innen, Beigeordnete und Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundestages für eine Petitionsübergabe bereit. Dazu zählten unter anderem die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Maike Schaefer in Bremen, die Verkehrssenatorin Bettina Jarasch in Berlin, NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer für NRW in Köln, Verkehrssenator Anjes Tjarks in Hamburg sowie Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau in Leipzig, Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und Petra Berg, Umwelt- und Verkehrsministerin in Saarbrücken.

Da der Hauptadressat Bundesverkehrsminister Volker Wissing an diesem Wochenende nicht bei der Kidical Mass dabei war, werden wir Ihn zu einer Petitionsübergabe im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz Mitte Oktober einladen. Das Aktionsbündnis wird dafür weiter aktiv Unterschriften sammeln.

Das Kidical Mass Aktionsbündnis forderte die kommunalen Vertreter*innen auf, nicht auf das neue Verkehrsrecht zu warten, sondern ihren aktuellen Handlungsspielraum voll auszuschöpfen. So könnten sie beispielsweise schon jetzt die Schulwege sicherer gestalten und Schulstraßen einführen - viel mehr, als tatsächlich umgesetzt wird. Die Organisatoren betonen, kinder- und fahrradfreundliche Mobilität beginne vor Ort. Aus Sicht der Organisatoren muss Verkehrsminister Wissing umgehend die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg bringen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.

Zitate der Organisationen des Kidical Mass Bündnisses:

Kidical Mass-Organisatorin Simone Kraus: „Die große Zahl der Teilnehmenden macht überdeutlich, wie dringend sich viele Menschen mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende wünschen. Jetzt ist es an den Politiker*innen, diese Forderungen in die Tat umzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag steht. Wir brauchen endlich ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht.“

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können – auf dem Weg zur Schule, zu Freundinnen und Freunden, zum Sportverein oder Spielplatz. Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Wir brauchen dringend kindertaugliche Radwegenetze, viel mehr Tempo 30 und Schulstraßen ohne Autoverkehr. Damit das vor Ort gelingt, muss Minister Wissing endlich das moderne Straßenverkehrsgesetz liefern, das der Koalitionsvertrag vorsieht.“

"Kinder statt Blechlawinen: Das Kidical Mass Wochenende hat bewiesen, wie lebendig und sicher die Straßen aussehen könnten – wenn Bundesverkehrsminister Volker Wissing endlich die Mobilitätswende anschiebt", so Annika Liebert, Campaignerin bei WeAct, der Petitionsplattform von Campact.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Der riesige Erfolg der Kidical Mass auch in diesem Jahr unterstreicht eindrucksvoll, dass es endlich eine an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Verkehrspolitik und eine echte Mobilitätswende braucht. Es ist toll, dass so viele Kinder und Erwachsene für die Forderungen des Kidical Mass Aktionsbündnisses auf den Straßen unterwegs waren. Wir müssen Kinder und Jugendliche auch im Bereich der Stadt- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig mitbestimmen lassen. Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, auch wenn es um ihre Sicherheit im Straßenverkehr geht.“

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Kindgerechte Straßen sind eine Einladung für Jung und Alt: zum Laufen und Radfahren, zum Spielen und sich begegnen. Die autogerechte Stadt ist nicht mehr zeitgemäß, sondern gefährlich, laut und platzraubend. Statt Straßen für Autos brauchen wir Straßen für Menschen.“

Über das Kidical Mass Aktionsbündnis

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Die Kidical Mass setzt sich für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück des Aktionsbündnisses sind mehr als 300 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner*innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD.

Hinweise an Redaktionen:

Alle Aktionsorte und Informationen auf der Aktionswebsite www.kinderaufsrad.org. Pressefotos gibt es im blauen Medienkasten. Weitere Fotos der Kidical Mass in Berlin auf unserem Flickr-Account. Hashtags: #KidicalMass #UnsGehörtDieStraße #StreetsForKids

Kontakt

Kidical Mass Aktionsbündnis

Amrei Kemming

Pressesprecherin

T: 0176 800 65 058

E-Mail: presse [at] kinderaufsrad.org

ADFC Bund

Stephanie Krone

Bundespressesprecherin

Mohrenstraße 69, 10117 Berlin

Telefon: 030-209 14 98-65

E-Mail: presse [at] adfc.de

Internet: www.adfc.de

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ADFC Kidical Mass | 24.September 2022

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ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters bei der Kidical Mass

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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