Falsches, massenhaftes Plakatieren macht Rad- und Fußverkehr (noch) unsicherer

Für Schüler und Schülerinnen aus Birkenwerder bekommt der Spruch: „Augen auf im Straßenverkehr“ an den Hauptstraßen der Gemeinde eine ganz neue Bedeutung.

Hauptstraße Südseite, Höhe 'Alte Schmiede'
Hauptstraße Südseite, Höhe 'Alte Schmiede' © ADFC Birkenwerder

Die zahlreichen, oft in Augenhöhe angebrachten Werbeplakate an Straßenlaternen ragen direkt als Hindernis in Geh- und Radwege und sind somit eine große Gefahrenquelle.
Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass zum Schulanfang selbst von kommunalen Plakaten (Kunstmeile) eine negative Vorbildwirkung ausgeht. Auch sie sind, wie die meisten anderen, nicht den Vorgaben und Regelungen entsprechend angebracht. Die Allgemeinverfügung des Land Brandenburgs, die VwV zur StVO und selbst die eigene kommunale ordnungsbehördliche Verordnung wird somit vom genehmigenden Amt selbst missachtet.
Dass das Thema relevant ist, zeigen die 23 möglichen Plakatstandorte an Laternen und die hohe Anzahl von Zufußgehenden und Radfahrenden an unseren Hauptstraßen.
Die ADFC OG hat die mangelhafte Vorgehensweise zur Freihaltung der Geh- und Radwege mehrfach angesprochen. Aktuell auch im August, worauf von Verwaltungsseite unter anderem sich so geäußert wurde:

Ratsinfo

Homepage Birkenwerder

Wir haben die Gefährdungslage mit einer amtlichen Kontrollfahrt, mit Verkehrsbeobachtung und Befragungen im Rathauskreuzungsumfeld geprüft.

Ergebnis: Es sei keine Gefährdung innerhalb des amtlichen Ermessensspielraum festzustellen.

Plakate werden nur abgenommen, wenn diese drohen abzustürzen. Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen, wird nicht in Betracht gezogen (Aufwand – Nutzen).

Für die ADFC OG zeigen die Aussagen, dass die Verwaltung keinen Handlungsbedarf zur sofortigen Verbesserung der Gefahrenlage erkennt.

Veränderungen, mit denen man Lampenpfeiler grundsätzlich als Befestigungsplatz ausschließt, werden momentan seitens der Verwaltung geprüft – Besonders auch im Hinblick auf einen Einnahmeverlust und die allgemeine Rechtslage.

Wahlplakate wären davon aber ausgenommen, weil sie Sonderregelungen unterliegen.

Warum beim Thema Werbeplakate kein Handlungswille besteht ist für uns nicht nachvollziehbar.

Mit minimalem Aufwand könnte die Gefahrenlage im Ort – besonders für die schwachen Verkehrsteilnehmenden – deutlich verbessert werden.

Viel sinnerfüllender und für alle motivierender, als Kritik, wären Themen, wie Schulweg- Fahrradstraßen oder Temporäre Schulstraßen, bei denen wir Kommune und Politik gerne unterstützen würden um Ergebnisse zum nächsten Schulstart zu präsentieren.

Nachfolgend eine Übersicht wo die ADFC OG die mangelhafte Vorgehensweise zur Freihaltung der Geh- und Radwege angesprochen hat:

  • in der Gemeindevertreter Sitzung im Mai 2022
  • als Anzeige beim Ordnungsamt Mai 2022
  • als Anzeige über das Märkerportal
https://birkenwerder.adfc.de/neuigkeit/unsachgemaesses-plakatieren-macht-rad-und-fussverkehr-noch-unsicherer

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