Fahrradfahrer neben LWK beim Abbiegen

Fahrradfahrer neben LWK beim Abbiegen © ADFC/Jens Lehmkühler

ADFC-Kritik an UDV-Untersuchung: Geschütztes Kreuzungsdesign seit langem bewährt

Der ADFC nimmt Stellung zur UDV-Untersuchung des niederländischen Kreuzungsdesigns.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die fragwürdige Untersuchung von geschützten Kreuzungen durch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) und die daraus abgeleitete Ablehnung des Designs niederländischer Schutzkreuzungen.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Die von der UDV verbreiteten Ergebnisse stehen im deutlichen Widerspruch zu den langjährigen guten Erfahrungen, die vor allem in den Niederlanden mit diesem Kreuzungsdesign zum Schutz von Radfahrer*innen gemacht wurden. Kreuzungen nach niederländischem Modell gibt es in den Niederlanden vielfach. Es ist daher vor allem zu kritisieren und nicht nachvollziehbar, warum die UDV einen eigenen Fahrversuch und Simulationen nutzt, anstatt an existierenden Kreuzungen in unserem Nachbarland zu forschen und Ergebnisse niederländischer Unfallforschung zu nutzen.“

Kreuzungen als Unfall-Hotspot müssen weiter erforscht werden
Die UDV genießt großes Vertrauen in der Fachszene und wird auch häufig vom ADFC als Grundlage für die fachliche Arbeit genutzt. Aber in diesem Fall muss der Fahrradverband deutlich widersprechen. In Deutschland ereignen sich zwei Drittel aller Unfälle im Radverkehr innerorts mit Personenschaden und mehreren Beteiligten an Kreuzungen und Einmündungen. Das Risiko an einer Kreuzung tödlich zu verunglücken ist in Deutschland für Radfahrende fast dreimal so hoch wie in den fahrradfreundlichen Niederlanden, bezogen auf Einwohnerzahl und Verkehrsleistung im Radverkehr. Der ADFC hält daran fest, dass sich geschützte Kreuzungen im Ausland praktisch bewährt haben und auch hierzulande erprobt werden sollten. Die ernsthafte und seriöse Forschung zu besseren Lösungen als den vorhandenen ist dringend notwendig und ausgesprochen wichtig.

An der UDV-Untersuchung kritisiert der ADFC insbesondere den Versuchsaufbau, das Kreuzungsdesign bei der Simulation und die fehlende Perspektive der Radfahrenden.

Unklarer Versuchsaufbau
Es ist unklar, ob bei dem Versuch der UDV tatsächlich eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Standard auf dem Boden aufgezeichnet wurde und ob der Lkw wie im realen Verkehr im weiten Bogen um die Kurve gefahren ist. Ferner ist grundlegend zu kritisieren, dass bei dem Versuch auf mehrere wiederholte Fahrten mit unterschiedlichen LKW- und Fahrrad-Typen, verschiedenen LKW-Fahrenden und Radfahrenden sowie variierenden Geschwindigkeiten verzichtet wurde, wie dies für eine seriöse Versuchsreihe erforderlich gewesen wäre. Ferner weisen Fachbeobachter des Versuchs ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Sichtverhältnisse während des gesamten Abbiegevorgangs beobachtet wurden, sondern nur an einem einzigen Punkt. Es blieb daher unberücksichtigt, dass ein fahrender Radfahrer davor oder danach durch die Scheiben des Lkw zu sehen gewesen wäre.

Fragwürdiges Design bei der Computersimulation
Nicht nachvollziehbar sind auch die Ergebnisse der UDV-Computersimulationen, die eine verschlechterte Sicht auf Radfahrende an geschützten Kreuzungen belegen sollen. Selbstverständlich können in den Außenspiegeln, die den Nahbereich rechts neben dem Lkw erfassen sollen, keine Radfahrenden in weiterer Entfernung zu erkennen sein. Dies ist kein Mangel des geschützten Kreuzungsdesigns sondern ein Vorteil, denn an einer geschützten Kreuzung ist der Radweg so weit abgesetzt, dass sie aus dem Seitenfenster zu sehen sind. Zudem entspricht die Dimensionierung der in der Computersimulation der UDV dargestellten geschützten Kreuzung nicht dem Standard niederländischer Schutzkreuzungen, die eine Führung des Kfz-Verkehrs in einem deutlich engeren Winkel beim Abbiegen vorsehen.

Perspektive von Radfahrenden wird vernachlässigt
Die UDV konzentriert sich allein darauf, ob das Fahrrad nicht oder zu spät aus dem Lkw sichtbar ist. Sie berücksichtigt jedoch nicht die Perspektive der Radfahrenden und deren Anforderungen an die Infrastruktur. An herkömmlichen Kreuzungen in Deutschland nehmen Radfahrende zwar den Lkw wahr, erkennen aber vor einem Unfall häufig nicht dessen Absicht, nach rechts abzubiegen. Bei geschützten Kreuzungen vollzieht sich die Richtungsänderung des Lkw in sicherer Entfernung und im Blickfeld der Radfahrenden. Dadurch verlängert sich die Reaktionszeit bis zu einem möglichen Zusammentreffen. Zudem bieten geschützte Kreuzungen nach niederländischem Vorbild Radfahrenden jeden Alters und jeder Fähigkeit ein hohes Maß an Komfort und verringern durch ihre räumliche Trennung die Möglichkeiten von Konflikten und Kollisionen zwischen Kfz- und Radverkehr.

Hinweise für Redaktionen: Themenfotos und die gesamte Stellungnahme gibt es im Pressebereich des ADFC.

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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