Verkehrsschild Tempo 30

Verkehrsschild Tempo 30 © ADFC / Krone

Fahrradclub und Fußgängerlobby fordern Tempo 30

Lebenswerte und sichere Städte:

Fahrradclub und Fußgängerlobby fordern Tempo 30

Ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern innerorts fordern der Fahrradclub ADFC und der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. gemeinsam von der zukünftigen Bundesregierung. Dafür spricht vor allem die enorme Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität in Städten und Dörfern. Bisher verhindert das in Deutschland die Straßenverkehrs-Ordnung.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Tempo 30 kostet wenig und ist schnell und einfach umsetzbar – und der Gewinn ist riesig. Die Menschen in Städten und Orten können aufatmen, es wird leiser. Der entschleunigte Autoverkehr erspart uns Stau und Stress und ermöglicht es dem klimafreundlichen Verkehr, zügiger ans Ziel zu kommen. Und alle sind sich einig: Niemand will, dass Menschen auf den Straßen sterben oder schwer verletzt werden. Das fällt aber nicht vom Himmel, wir müssen Verkehrssicherheit durch Entscheidungen aktiv herbeiführen. Tempo 30 rettet Menschenleben und ist der Schlüssel zu mehr Sicherheit und Klimaschutz im Verkehr.“

Roland Stimpel, Vorstand von FUSS e.V. sagt: „Auf vielen städtischen Straßen sind mehr Menschen zu Fuß und auf dem Rad unterwegs als im Auto. Die umweltschonende Mehrheit gewinnt durch Tempo 30 Sicherheit und kann zügiger Fahrbahnen kreuzen. Bei Tempo 30 kommt ein Auto schon nach etwa 13 Metern zu stehen, wenn zum Beispiel ein Kind zu Fuß oder zu Rad die Fahrbahn quert. Bei Tempo 50 hält es erst nach 27 Metern an. Viele heutige Unfälle passieren also bei Tempo 30 gar nicht erst. Für Autofahrer ist dagegen der Zeitverlust gering: Auf einer 300-Meter-Strecke zwischen zwei Ampeln braucht man nicht einmal 15 Sekunden länger – und der Autoverkehr wird insgesamt gleichmäßiger, flüssiger, damit energiesparend und leiser.“

Gute Gründe für Tempo 30

Nicht nur der kürzere Bremsweg trägt zur deutlichen Verbesserung der Sicherheit bei Tempo 30 bei. Bei niedrigen Geschwindigkeiten können Autofahrer*innen das Geschehen auf der Straße besser überblicken und haben mehr Zeit, auf Gefahren zu reagieren. Tempo 30 erhöht die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen, die besonders häufig bei Unfällen verletzt oder getötet werden. Viele Menschen fühlen sich zu Fuß und auf dem Rad von schnellem Autoverkehr bedroht. Wenn Autos langsamer fahren müssen, werden die umweltfreundlichsten Verkehrsmittel automatisch attraktiver – mehr Menschen entscheiden sich dann gerne, ihre täglichen Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen. Jede Autofahrt, die verlagert wird, trägt wiederum zum Klimaschutz bei und erhöht die Lebensqualität in den Städten. Zudem fühlen sich drei Viertel der Menschen vom Lärm durch Straßenverkehr belästigt, und der kann krank machen. Tempo 30 verringert den empfundenen Lärmpegel deutlich, darauf weist das Umweltbundesamt hin.

Viele Städte in Europa machen es vor

In Frankreich haben bereits rund 200 Städte Tempo 30 als Standard eingeführt, darunter Paris, Lille und Grenoble. Dort seien die tödlichen Verkehrsunfälle um 70 Prozent zurückgegangen, berichten französische Medien. In Spanien gilt die Regel seit einigen Monaten für alle Ortschaften. Die Weltgesundheitsorganisation fordert Tempo 30 ebenso wie viele große Städte in Deutschland. Daher fordern ADFC und FUSS e.V. die zukünftige Bundesregierung auf, möglichst schnell Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen, mit Ausnahmemöglichkeit für einzelne Hauptverkehrsstraßen.

Hinweise an Redaktionen: Ein Themenfoto sowie ein Porträt von Ann-Kathrin Schneider finden Sie unten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Über FUSS e. V.

Seit 1985 vertritt FUSS e. V. die Interessen der Fußgängerinnen und Fußgänger in Deutschland. Bei allen Fragen zum Fußverkehr ist der Verein Ansprechpartner für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Er erarbeitet Stellungnahmen und schlägt Änderungen für Gesetze und Richtlinien vor.

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ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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https://birkenwerder.adfc.de/pressemitteilung/fahrradclub-und-fussgaengerlobby-fordern-tempo-30

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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