Verkehrswende in Brandenburg: Umweltverbund jetzt klar priorisieren

Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg jetzt! befürchtet nach Kürzungen im Haushalt 2022 auch für die kommenden Jahre eine krasse Unterfinanzierung für Bus-, Bahn, Rad- und Fußverkehr.

Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg jetzt! befürchtet nach Kürzungen im Haushalt 2022 auch für die kommenden Jahre eine krasse Unterfinanzierung für Bus-, Bahn, Rad- und Fußverkehr, Bündnis fordert: Vorrang für den Umweltverbund muss sich im Haushaltsentwurf des Verkehrsministeriums widerspiegeln

Potsdam, den 30. März 2022: Im Koalitionsvertrag der Landesregierung aus SPD, CDU und GRÜNEN steht ein klares Ziel: Bis 2030 soll der Verkehrsanteil (Modal Split) des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad-, Fußverkehr) auf mindestens 60 Prozent erhöht werden (2017: 42 Prozent). „Jeder Euro, der jetzt in den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs sowie in Bahnen und Busse investiert wird, zahlt doppelt für die Zukunft ein: Er bringt uns auf den Weg zur klimaneutralen Mobilität und macht Brandenburg unabhängiger von Gas- und Öl-Importen. Weitere Kürzungen bei der Verkehrswende wären deshalb das Gegenteil von dem, was wir in diesen Zeiten brauchen und was die Regierungskoalition den Menschen versprochen hat“, konstatiert die BUND-Landesvorsitzende Franziska Sperfeld, die die Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ im Dialog mit der Landesregierung zur Erarbeitung eines Mobilitätsgesetzes vertritt.

100 Millionen Euro jährlich für den Radverkehr

Schon 2022 wurden die Mittel für den Bau von Radwegen um 4,5 Millionen Euro gekürzt. Mit Blick auf die Sparpläne der Landesregierung zum Doppelhaushalt 2023/2024 fordert Christian Wessel vom ADFC Brandenburg, Mitstreiter im Bündnis „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ die Landesregierung auf, jetzt die Weichen zu stellen: „Will die Koalition ihren selbst gesetzten politischen Auftrag erfüllen, muss der Radverkehrsanteil von jetzt 11 Prozent auf über 20 Prozent im Jahr 2030 verdoppelt werden. Dieses Ziel kann nur mit massiven Investitionen und einer Umverteilung der Haushaltsmittel zugunsten des Radverkehrs erreicht werden. Unser Bündnis fordert deshalb 100 Millionen Euro für den Radverkehr – und das jährlich in den nächsten zehn Jahren.“
Diese Summe ermittelte das vom Brandenburger Verkehrsministerium beauftragte Gutachten zur Mobilitätsstrategie, um das 60-Prozent-Ziel für den Umweltverbund zu erreichen.

120 Millionen Euro für den Ausbau des Bahn- und Busverkehrs

Angesichts steigender Benzinpreise überlegen viele Menschen, vom Auto auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Mit dem 9 Euro-Ticket will die Bundesregierung hierfür gezielt Anreize setzen. Denn Bahn und Bus sind neben dem Fahrrad und den eigenen Füßen die energieeffizientesten Fortbewegungsmittel. Doch der Umstieg wird nicht gelingen, wenn der ÖPNV in den Ballungsräumen an Kapazitätsgrenzen stößt und sich das Angebot im ländlichen Raum weitgehend auf Schulbusse beschränkt. „Das von der Landesregierung selbst beauftragte Gutachten stellt fest, dass pro Jahr mindestens 120 Millionen Euro zusätzlich gebraucht werden, um die Öffis in der Fläche Brandenburgs zu einer echten Alternative zum Auto auszubauen. Wollen SPD, CDU und GRÜNE nicht als Koalition der gescheiterten Verkehrswende in die Geschichte eingehen, dann sollten sie dieses Geld ab 2023 bereitstellen“, fordert Fritz Viertel, Landesvorsitzender des ökologisch-sozialen Verkehrsclubs Deutschland (VCD) in Brandenburg und Mitbegründer der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“.

Vorfahrt für die Verkehrswende

Schon jetzt deutet sich an: Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird ein Sparhaushalt werden. Bereits 2022 gab es für den ÖPNV eine Nullrunde. Stattdessen wurden 146 Millionen Euro zur Stabilisierung in den Flughafen BER gesteckt. Kontraproduktiv finden das die Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrswende Brandenburg.

Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg jetzt!, in dem sich außer den oben genannten Verbänden auch Argus Potsdam, die Brandenburgische Studierendenvertretung, die BUND Jugend, Changing Cities, der Deutsche Bahnkundenverband, die Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG), Fridays For Future Brandenburg, die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL), Greenpeace, die Grüne Liga Brandenburg, Potsdam autofrei, das Umweltbüro der Evangelischen Kirche und der Verband der deutschen Verkehrsunternehmen Ost (VDV Ost) für eine klimaverträgliche Mobilität in Brandenburg engagieren, fordert den Landtag deshalb auf, der Verkehrswende endlich Vorfahrt gegenüber dem Straßen- und Flugverkehr einzuräumen.


https://birkenwerder.adfc.de/pressemitteilung/verkehrswende-in-brandenburg-umweltverbund-jetzt-klar-priorisieren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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