Vorsicht 'neu beschilderter' Gehweg
Vorsicht liebe Kinder und Eltern - die Gemeinde Birkenwerder hat sich zum Schulbeginn was ganz Besonderes einfallen lassen
Der Weg vor dem Haupttor der Pestalozzi Grundschule ist jetzt ein beschilderter Gehweg
Was das bedeutet:
- Kinder müssen ihr Fahrrad zur Schule schieben - Elterntaxis dürfen bis fast an das Schultor heranfahren
- Kein Fahrradständer der Schule ist für Kinder ab dem 10. Lebensjahr mit dem Fahrrad fahrend zu erreichen
- Auf vielen Wohngebietsstraßen Birkenwerders (z.B. Humboldtallee, Hohen Neuendorfer Weg) wird das Gehwegradeln von Polizei und Gemeinde augenzwinkernd geduldet, weil sich - wie vor der Grundschule - die Oberflächen der Straßen in Birkenwerder für Rad fahrende als katastrophale Rüttelpisten darstellen
Ausgerechnet vor der Grundschule soll jetzt vermutlich eine schärfere Gangart eingelegt werden - die aufgestellen Schilder lassen dies vermuten.
Die Gemeinde muss sich fragen lassen: Sind das die Ergebnisse, die verwirklichten Ideen der Bürgerwerkstätten und zahlreichen Diskussionen zum Mobilitätskonzept inkl. Schulwegeplan für Birkenwerder?
Ist das die Perspektive, die sie unseren Kindern auf dem Weg zur mobilen Selbstständigkeit vermitteln will?
Hoffen wir, dass bei der anstehenden Umgestaltung der Havelstraße genug Platz für Rad fahrende mitgedacht und gestaltet wird, damit unsere Kinder in Zukunft sicher und selbständig zu ihrer Grundschule radeln können.
Nicht zuletzt führt auch die offizielle Route des Berlin-Kopenhagen-Fernradwegs genau über diesen Gehweg, bzw. über diese Holperpiste.
Rechtliche Konsequenzen - Rad fahrende Kinder auf dem Gehweg begleiten?
Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.
Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.
Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Aber: Eine Familie mit zwei Erwachsenen oder auch einem weiteren älteren Kind fährt getrennt! Nur eine Aufsichtsperson darf das Kind auf dem Bürgersteig begleiten. Gemeinsam kann die Familie auf baulich getrennten Radwegen fahren, denn dort dürfen Kinder jeden Alters unterwegs sein.
Bei Kindern in Lastenrädern oder Kindersitzen ist der Gehweg Tabu
Wer Kinder mit dem Lastenrad oder im Kindersitz befördert, hat nicht das Recht zur Gehwegbenutzung, das dem selbst fahrenden Kind und einer Aufsichtsperson zusteht. Denn dieses Recht beruht auf der noch nicht entwickelten Fähigkeit zur Teilnahme am Verkehr.
Kinder ohne aktive Verkehrsteilnahme benötigen keine Aufsicht durch Begleitung. Der Gehweg soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, so weit wie möglich als Schutzraum für Fußgänger:innen, z. B. auch mit Rollator, erhalten bleiben.